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Die Gemeinde ist ein Zusammenschluß von Menschen zu einer gemeinsamen Ordnung. Es gibt verschiedene Arten von Gemeinden, wie zum Beispel Glaubensgemeinden oder auch Gemeinden in einem definierten Verwaltungsgebiet. In Europa gilt das Subsidiaritätsprinzip. Gemäß Art. 23 des Grundgesetzes ist dieses Prinzip in der Bundesrepublik in Deutschland verpflichtend zu achten. Das bedeutet, daß jede Gemeinde autonom ihre eigene Ordnung in einer Hauptsatzung oder Gemeindeverfassung festlegen und alle hoheitlichen Tätigkeiten in eigener Verantwortung ausführen kann. Dabei ist es unzulässig, die Gemeinde in ihrer Tätigkeit einzuschränken, wenn sie selbständig in allen Bereichen die Belange ihrer Einwohner zu regeln und zu leisten imstande ist.
In der Bundesrepublik in Deutschland entsprechen ausschließlich die Wahlen zum Bürgermeister oder Oberbürgermeister den Wahlrechtsprinzipien. Die Vorgaben des Art. 38 des Grundgesetzes nach allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen werden bei den Bundestags-, aber auch Landtagswahlen nicht geachtet, und so wird jeder Landtag oder auch der Bundestag auf grundgesetzwidrige Weise gewählt. Somit sind die einzigen legitim Gewählten die Stadt- oder Gemeindeoberhäupter. Sie können auch frei entscheiden, die Ordnung zu wechseln...
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